Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls?

Ein Haftpflicht-Gutachten schafft Klarheit und wahrt Ihre Rechte

Es kann jeden von uns treffen. Trotz aller Voraussicht ereignen sich etliche Verkehrsunfälle tagtäglich, oftmals mit immensem materiellem oder, im schlimmsten Falle, sogar auch mit Personenschaden. Wen genau trifft die Schuld und mit welcher Schadenshöhe muss gerechnet werden? Diese und weitere Fragen können durch ein Haftpflichtgutachten beantwortet werden.

Da ein Verkehrsunfall kein alltägliches Ereignis ist stellt man sich anschließend recht viele Fragen: bin ich eventuell schuld, welche Schritte muss ich beachten/einleiten, wann wird mein Auto repariert, was darf ich nicht tun? Zur Sicherung Ihrer Rechte erstellen wir Ihr persönliches Haftpflichtgutachten, denn: Gutachten ist nicht gleich Gutachten! Nach einem Unfall, bei dem Sie der Geschädigte sind, wird die gegnerische Versicherung recht wahrscheinlich das sogenannte „Schadensmanagement“ ins Spiel bringen; ein Angebot, auf das Sie nicht eingehen sollten.

Wir als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro klären Sie über die Rechtslage auf und informieren Sie über den korrekten Regulierungsablauf. Wir sorgen für Ihr Recht: sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Ablauf der Schadensregulierung einfach erklärt:

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Es hat sich ein Unfall ereignet und Sie wünschen professionelle Beratung über die Rechtslage und die Regulierung des Schadens. Ich unterstütze Sie bei der sachgerechten Klärung und berechne keine Anfahrtspauschale: bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung für sämtliche Kosten aufkommen, worunter auch Gutachtenkosten fallen.

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Nach Ihrer Beauftragung ermittle ich den Schaden direkt am Unfallort, in einer Werkstatt oder direkt bei Ihnen zuhause. Dabei wird über alle Schadenspositionen ermittelt: die direkt sichtbaren und die für das ungeschulte Auge verborgenen Schadenspositionen und erfasst diese in einem unabhängigen KFZ-Gutachten. Ohne eine professionelle Untersuchung werden häufig unsichtbare Fahrzeugschäden übersehen und können im Laufe der Zeit Folgeschäden nach sich ziehen, die wiederum mit hohen Kosten verbunden sein können und/oder auch Ihre Sicherheit gefährden können. Durch die Inspektion können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen erfasst werden und Sie eine rechtmäßige und vollständige Erstattung erhalten.

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Das von uns erstellte, unabhängige KFZ-Gutachten bildet die Basis für Ihre Entschädigung durch die gegnerische Versicherung. Sollten Sie keinen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen ist es so gut wie sicher, dass kein vollständiges Gutachten erstellt wird, was einen erheblichen Nachteil für Sie bedeutet. Damit sei nochmals betont, dass Sie als Geschädigter auf keine Einigungsvorschläge des Unfallgegners eingehen sollten! Das bedeutet, auch dass es wenig ratsam ist, einen KFZ-Gutachter der gegnerischen Seite zu akzeptieren: Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter zu Rate ziehen. Durch solche Praktiken sparen Versicherungen häufig sehr große Geldbeträge, weshalb Vorsicht geboten ist! Der Gesetzgeber möchte solchen Machenschaften vorbeugen und räumt Ihnen das Recht ein, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Nutzen Sie Ihr Recht: beauftragen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter und erhalten Sie für den entstandenen Schaden vollen Ersatz, wir kämpfen für Sie!

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Der wichtigste Schritt: die Entschädigung. Durch unser Gutachten verfügen Sie über eine sachkundige Beurteilung des Unfallschadens, sowie über eine Aufstellung aller Beschädigungen, die damit in Verbindung stehen. Durch uns wird Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden erstellt und versendet. Wir unterstützen Sie außerdem bei allen Fragen rund um Ihren Unfallschaden und regulieren auf Wunsch auch alles weitere mit der gegnerischen Versicherung. In besonderen Härtefällen und je nach Sachlage kann es dienlich sein, einen spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen, für den am Ende auch die gegnerische Versicherung aufkommen muss. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies in besonderen Fällen die Entschädigung Ihres Schadens beschleunigt.
So oder so benötigen Sie zur Wahrung Ihrer Rechte und für die volle Entschädigung Ihres Schadens ein unabhängiges und sachkundiges Gutachten, welches wir gern für Sie erstellen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen Ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung auflisten.

Diese Punkte sind in unserem KFZ-Gutachten aufgeführt/behandelt:

  • Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung
  • Möglicher Nutzungsausfall
  • Prognose für die Dauer der Reparatur/Instandsetzung
  • Beschreibung/Festlegung der Instandsetzungsart
  • Technische Daten des Unfallfahrzeugs
  • Restwert des Unfallfahrzeugs, welcher sich aus dem Unfall ergibt
  • Aufstellung älterer Schäden des Unfallfahrzeugs
  • Wertminderung des Unfallfahrzeugs, welcher sich aus dem Unfall ergibt
  • Alle durch den Unfall entstandenen Schäden
  • Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)
  • Nennung möglicher Sonderausstattungen des Unfallfahrzeugs
  • Vollständige Dokumentation der Schäden (schriftlich und bildlich)

Zusätzlich prüft und bescheinigt unser Gutachter Ihr Recht auf einen vorübergehenden Ersatz (Ersatz- /Mietwagen), um eine durchgehende Mobilität zu gewährleisten. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung vorschreiben, welchen Schaden Sie zu ersetzen hat. Nutzen Sie Ihr Recht und beauftragen Sie uns als unabhängige Gutachter und erhalten Sie Ihr Recht: wir kümmern uns drum.

Ich rufe Sie gern zurück!

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